Hitzefalle Auto - Wie verhalte ich mich richtig? 

Autor Christina Köhler am 08.03.2019

Sobald die Sonne den Frühling ankündigt, haben Tiere und Menschen über einen längeren Zeitraum hinaus nichts mehr in einem verschlossenen PKW zu suchen
Ab wann muss ich eingreifen? 

Eine Notlage besteht, wenn das Tier sich in einem Zustand befindet, aus dem in absehbarer Zeit ein Hitzschlag hervorgehen kann. Anzeichen hierfür sind starkes Hecheln, unnormal starker Speichelfluss, glasige und gerötete Augen, Erbrechen, Taumeln und natürlich Bewusstseinsstörungen. 
Ganz eindeutige Zeichen für einen bereits erlittenen Hitzschlag sind Bewusstlosigkeit und Krampfanfälle. 
Besteht diese Notlage, dürfen Passanten noch vor Eintreffen der Polizei die Seitenscheibe einschlagen und das Tier aus seiner Situation befreien. 

Dem Helfer kommen zwei wichtige Gesetze zugute, die die Beschädigung von fremdem Eigentum rechtfertigen, denn die Rechtslage ist eindeutig:  
§ 34 StGB (rechtfertigender Notstand) Man handelt nicht rechtswidrig, in dem man eine Tat begeht, „…um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden“.
§ 228 BGB (Notstand) „… wenn die Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwehr der Gefahr erforderlich ist …“ 
Hierunter fällt nicht nur das Wohlergehen des Menschen, welches im Strafrecht einen besonderen Schutz genießt, sondern auch Tiere. 
Im Falle eines Notfalls, darf die Sachbeschädigung also erfolgen (Einschlagen der Fensterscheibe eines fremden PKW) und wird mit der Notstandsregelung gerechtfertigt. 

Wenn sich Menschen oder Tiere in einer Notlage befinden, ist man sogar verpflichtet zu handeln. 
Tut man dies nicht, macht man sich strafbar. (§ 323c StGB – Unterlassenen Hilfeleistung). 

So gehen Sie vor: 

1. Body Check
Eine Notlage besteht, wenn das Tier sich in einem Zustand befindet, aus dem in absehbarer Zeit ein Hitzschlag hervorgehen kann
  • starkes Hecheln
  • starker Speichelfluss
  • glasige, gerötete Augen
  • Unruhe
  • Erbrechen, Durchfall
  • Taumeln
  • Bewusstseinsstörungen (reagiert nicht oder nur verzögert auf direktes Ansprechen)
  • Bewusstlosigkeit/Krämpfe  
2. Maßnahmen
Damit Sie mit der sogenannten Notstandsregelung auf der sicheren Seite sind, helfen diese Anhaltspunkte bei der richtigen Beurteilung: 
  • körperlichen Zustand des Tieres erfassen
  • Polizei und Tierrettung verständigen
  • Zeugen herbei rufen
  • Dokumentation mit Ort, Datum, Uhrzeit, Bilder/Video
  • Prüfen, ob sich das Fahrzeug ohne Gewalteinwirkung öffnen lässt 
  • Auf die Rettung warten
  • Einschlagen der Seitenscheibe bei Bewusstlosigkeit/Krämpfen
3. Erste Hilfe
Die Leistung von Erste Hilfe Maßnahmen ist notwendig bis Polizei, Tierrettung oder Tierarzt eintreffen. 
So gehen Sie vor: 
  1. Tier in eine kühle, schattige Umgebung bringen, ggf. auf ein feuchtes Handtuch legen
  2. Wasser anbieten, langsam trinken lassen, kein eiskaltes Wasser! 
  3. Falls das Tier bewusstlos ist, lagern Sie es in die stabile Seitenlage
  4. Langsam die Pfoten mit einem nassen Handtuch kühlen. Mehrmals wiederholen
  5. In kleinen Strecken langsam nach oben zum Körper hin arbeiten 
  6. Feuchte Handtücher in Innenseiten der Schenkel legen. Niemals das Tier damit abdecken! 
Dieses Video zeigt, wie man effektiv eine Seitenscheibe einschlägt, ohne dass Mensch oder Tier dabei verletzt wird. 

Falls man kein Klebeband zur Hand hat, genügt zur Not auch ein Tuch

Hitzefalle Auto
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