So sehr wir auch das Bedürfnis haben zu helfen, nicht jedes gesichtete Jungtier ist auch gleichzeitig in Not!
Wenn man sich unsicher über die vorgefundene Situation ist, sollte man immer Experten zu Rate ziehen. Bei Wildtieren gelten in Deutschland in erster Linie das Bundesnaturschutzgesetz, sowie das Bundesjagdgesetz.
Es ist demnach verboten, ein Wildtier ohne Grund aus der Natur zu entnehmen. Ist ein Wildtier verletzt, greift das Tierschutzgesetz. Aber auch hier ist unbedingt der zuständige Jagdpächter, bzw. bei einem Wildunfall, die Polizei zu verständigen. Ansonsten drohen hohe Geldstrafen.