Tier gefunden - Was tun?
Wir helfen Ihnen
Die Zuständigkeiten für gefundene Haustiere fallen ganz unterschiedlich aus.
Bei Wildtieren muss nach dem Gesetz immer der zuständige Jagdpächter informiert werden. Bitte sprechen Sie uns an
Auch wenn wir nicht immer sofort helfen können, wir werden Sie an die zuständigen Stellen weiterleiten.
Immobilisierung aus der Distanz
Freilaufende Tiere
In Kooperation mit einem Tierarzt verabreichen wir bei Bedarf, mittels Blasrohr oder Narkosegewehr, Beruhigungs- und Narkosemittel aus der Distanz.

Unterstützung für die Behörde
Hilfe leisten
Für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist grundsätzlich die Behörde zuständig. Werden diese Bereiche beispielsweise durch freilaufende, verletzte oder gar tote Tiere 'gestört', kann eine Tierrettung beauftragt werden, um im Sinne der Gefahrenabwehr fachlich adäquat zu handeln.